Modellbaugruppe Ingoldingen - Hochdorf e.V.  

Beitragssatzung

Der Modellflugverein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts unter Nr. VR 264 eingetragen. Gemäß der gültigen Satzung vom 18.03.05 (Beschluss der Mitgliederversammlung über die Satzung) ist gem. § 7 Abs. 3 der Satzung in einer gesonderten Satzung die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzuhalten. Diese Aufgabe soll diese Beitragssatzung regeln.


§ 1

Höhe des Jahresbeitrags

  1. Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 48 € zu entrichten zuzüglich aktuellem DMFV-Verbandsbeitrag.

  2. Jedes ordentliche, minderjährige Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 14 € zu entrichten zuzüglich aktuellem DMFV-Verbandsbeitrag.

  3. Jedes förderndes (passives) Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 25 € zu
    entrichten. < zurück


§ 2

Fälligkeit vom Mitgliedsbeitrag

  • Der Mitgliedsbeitrag ist gem. § 7 Abs. 2 der Satzung jährlich bis zum 31. Januar eines Jahres fällig.

  • Der DMFV-Beitrag wird zum 15. August im voraus für das folgende Mitgliedsjahr fällig.

  • Die Mitglieder unterzeichnen bei Eintritt in den Verein eine gesonderte Einzugsermächtigung zugunsten des Vereins, von dem der Verein bis zur Wirksamkeit des Austritts Gebrauch machen kann. < zurück


§ 3

Gültigkeit der Beitragssatzung

Die vorliegende Beitragssatzung ist in der Mitgliederversammlung vom 18.03.05 beschlossen worden. < zurück


Bad Schussenried, 18.03.05




1. Vorstand Schriftführer
Krauss, Eberhard Barth, Winfried

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